Seit dem 1. Oktober 2024 können auch erfahrene Berufsbildner/-innen ohne Berufsprüfung Lernende betreuen. Diese Anpassung an Artikel 10 der Bildungsverordnung öffnet neue Türen für engagierte Fachkräfte in der Ausbildung.
Seit dem 1. Oktober 2024 können auch erfahrene Berufsbildner/-innen ohne Berufsprüfung Lernende betreuen. Diese Anpassung an Artikel 10 der Bildungsverordnung öffnet neue Türen für engagierte Fachkräfte in der Ausbildung.